Eisstocksport ist einer der wenigen Mannschaftssportarten die kontaktlos ausgeführt werden. Beim Eisstocksport können die geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Das Schutz- und Hygienekonzept basiert auf Grundlage der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) gültig bis 3. Oktober 2020.
Sportler/innen in der Eishalle
- Die geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen werden eingehalten.
- Auf der Nordseite des Stadions befindet sich der zentrale Eingang zum Stadion. Sämtliche Nutzer dürfen ausschließlich über diesen Eingang das Stadion betreten. Mittels Beschilderung vor dem Eingang werden sämtliche Nutzer und Besucher des Stadions auf die einzuhaltenden Vorschriften hingewiesen.
- Bei Betreten und Verlassen der Halle sind die Hände zu desinfizieren. Die Spender dazu werden vom durchführenden Verein am Eingangsbereich bereitgestellt. Alle tragen eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten der Halle und außerhalb der Spielfläche.
- Die Sporttaschen sind im ausreichend großem Abstand in der Eishalle abzustellen. Den Mannschaften wird hierfür ein Bereich zugewiesen.
- Beim Kommen und beim Verlassen ist der Abstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten.
- Alle Spieler müssen in einer Teilnehmerliste registriert sein. Dazu ist bei der Meldung eine formlose Aufstellung der Mannschaftsmitglieder (Name, Vorname, Adresse, Telefon Nummer) mit der Startkarte und den Spielerpässen abzugeben.
- Die Sportler/innen werden darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber das Betreten der Sportanlage untersagt ist. Sollten Sportler/innen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.
- Es dürfen sich max. 100 Sportler/innen auf der 1800m² großen Eisfläche befinden.
- Die IFI Regeln 452 und 455 werden insbesondere zur Wahrung der Abstandsregeln in Absprache mit der IFI vorerst bis 31.03.2021 ausgesetzt.
- Die Daube wird auf dem Spielfeld nur mit dem Fuß eingelegt.
- Das Messen darf bei kleinen Abständen von nur einer Person durchgeführt werden. Erst ab Abständen über 1,5 Meter darf ein zweiter Spieler zu Hilfe genommen werden.
- Die Sportler/innen werden mittels Aushängen auf die regelmäßige Händehygiene hingewiesen.
- Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, Gratulation etc.) ist untersagt.
- Die Siegerehrung erfolgt sofort im Anschluss auf der Eisfläche.
Zuschauer
- Die geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen werden eingehalten.
- Bei Betreten und Verlassen der Halle sind die Hände zu desinfizieren. Die Spender dazu werden vom durchführenden Verein am Eingangsbereich bereitgestellt. Alle Zuschauer tragen ständig eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung in der Halle.
- Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m zwischen Personen in allen Räumen, einschließlich der sanitären Einrichtungen, sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich. Dies gilt für Spieler/innen, Funktionäre und Zuschauer. Personen eines Haushalts haben die Abstandsregel nicht zu befolgen. Die Zuschauer halten sich auf den Zuschauertribünen auf.
- Nur solche Zuschauer sind in der Halle zugelassen, die sich vorher in eine Liste eintragen (Name, Vorname, Adresse, Telefon Nummer). Ein Betreten der Halle ohne Eintrag ist nicht erlaubt.
Gaststätte in den Spielpausen
- Die geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen werden eingehalten.
- Die Gäste haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am Tisch darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden.
- Das Personal hat ebenfalls Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen in Räumlichkeiten, in denen sich Gäste aufhalten sowie im Außenbereich, soweit der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Nach Möglichkeit soll die Bewegungsrichtung beim Betreten und Verlassen von Tischen/Räumen vorgegeben sein. Einzuhaltende Abstände im Zugangs- und ggf. Wartebereich sind entsprechend kenntlich zu machen.
- Im Gastrobereich sind bis zu 10 Personen (am Tisch ohne Mund-Nasen-Bedeckung) ohne Abstand gestattet.
- Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, Gratulation etc.) ist untersagt.
WC Nutzung
- Die Sporter/innen, Funktionäre und Zuschauer haben bei der Nutzung vom Sanitärbereichen (WC-Anlagen) eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Der Aushang ist zu beachten.
Schiedsrichter, Wettbewerbsleiter und Rechenbüro
- Außerhalb der Wettbewerbsfläche gilt der Mindestabstand von >1,5m zu allen Personen einzuhalten. Das zusätzliche Tragen eines Mund- Nasenschutz ist zu empfehlen.
- Der durchführende Verein stellt ausreichend Waschmöglichkeiten und ausreichend Desinfektionsmittel bereit. Auf ein mehrfaches Händewaschen beim Wettbewerb ist zu achten.
- Jedes anzupfeifende Spiel ist vom Schiedsrichter auf der gegenüberliegenden Seite der Spieler anzupfeifen.
- Der Aufenthalt des Schiedsrichters auf der Wettbewerbsfläche, sofern kein Einsatz erforderlich ist, soll immer auf der gegenüberliegenden Spielerseite sein.
- Wird der Schiedsrichter durch Spieler zu einem Messvergleich gerufen ist der Mindestabstand von >1,5m von Spielern zum Schiedsrichter einzuhalten. Soweit möglich soll der Messvergleich vom Schiedsrichter alleine (ohne Mithilfe von Spielern) durchgeführt werden. Bei größeren Entfernungen kann ein Spieler, auf Anweisung des Schiedsrichters, das Maßband am Stock anhalten. Als Richtwert hierfür gilt ebenfalls die Entfernung >1,5m.
- Muss durch den Schiedsrichter die Daube eingelegt werden oder Spielermaterial berührt werden sind vom Schiedsrichter Handschuhe (ggf. Einweghandschuhe) zu verwenden.
- Grundsätzlich gilt es den Kontakt zu den Spielern auf ein Minimum zu reduzieren.
- Nach dem Wettbewerb verbleibt der Schiedsrichter solange auf der Wettbewerbsfläche bis diese alle Spieler verlassen haben. Der Durchführer ist verantwortlich Personenstau bzw. Menschenansammlungen beim Verlassen der Wettbewerbsfläche zu vermeiden.
- Anschließend ist durch den Schiedsrichter eine angemessene Handdesinfektion durchzuführen.
Rechtliches
- Der Veranstalter kommuniziert die Notwendigkeit der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen. Gegenüber Personen, die die Vorschriften nichteinhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.
- Die Veranstalter kontrollieren die Einhaltung der standort- und sportartspezifischen Schutz- und Hygienekonzepte und ergreifen bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen.
Stand 20. September 2020